AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Liebe Retreat-Teilnehmerin, Lieber Retreat-Teilnehmer,

 

bitte schenke diesen Allgemeinen Buchungsbedingungen der Travel to You GmbH mit ihrer Marke Local Vibes Yoga deine Aufmerksamkeit, denn mit deiner Buchung erkennst du diese Buchungsbedingungen, die dir vor der Buchung übermittelt werden, an. Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen und werden Inhalt des Reisevertrages, der im Falle der Buchung zwischen dir und uns zustande kommt. Im Folgenden wird die Travel to You GmbH mit TtY abgekürzt.

1.1 Mit deiner Anmeldung bietest du TtY den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Ausschreibung und ggf. ergänzende Informationen der TtY für die jeweilige Leistung in der Form, wie dir diese bei Buchung vorliegen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von TtY zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.

 

1.2 Du hast für alle Vertragsverpflichtungen von Teilnehmern, für die du die Buchung vornimmst, wie für deine eigenen einzustehen, soweit du diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hast.

 

1.3 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhältst du eine Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von dir gebuchte(n) Leistung(en) enthält. Die Übermittlung auf einem dauerhaften elektronischen Datenträger (z.B. E-Mail) ist ausreichend.

 

1.4 Bei Buchung einer Pauschalreise werden die von TtY gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittspauschalen (gem. Art. 250 § 3 Nrn. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, wenn dies zwischen TtY und dir ausdrücklich vereinbart wird.

 

1.5 Wir weisen darauf hin, dass gemäß §§ 312 Abs.7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen werden (Briefe, Telefon, Telekopie, E-Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien, Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, bei Pauschalreisen insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe dazu auch Ziffer 5). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen abgeschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

2.1 Zur Absicherung der Kundengelder bei Pauschalreisebuchungen hat TtY eine Insolvenzversicherung bei der R + V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Der entsprechende Sicherungsschein wird zusammen mit der Buchungsbestätigung übermittelt. Aus der Buchungsbestätigung ergeben sich die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls die Berechnungsmethode der fälligen Beträge bei Rücktritt. Zahlungen für alle Buchungen sind nach Maßgabe der nachstehenden Ziffern 2.2 bis 2.7 zu leisten:

 

2.2 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises fällig.

 

2.3 Der Restbetrag des Gesamtreisepreises ist, soweit nicht anders in den vorvertraglichen Informationen vermittelt, spätestens 31 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise – wie gebucht – durchgeführt wird, insbesondere TtY nicht mehr nach Ziffer 8 vom Reisevertrag zurücktreten kann. Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 30. Tag vor Leistungsbeginn) wird der gesamte Preis sofort fällig.

 

2.4 Die Gebühren im Falle eines Rücktritts (vgl. Ziffer 5) und Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffer 6) werden jeweils sofort fällig.

 

2.5 Zahlung direkt an TtY


2.5.1 Maßgebend für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist stets der Eingang der Zahlung bei TtY.

 

2.5.2 Benötigt wird dafür der Vor- und Zuname, die vollständige Adresse, die Telefonnummer und – für die Zahlarten „Überweisung“ und „Paypal“ – auch die E-Mail-Adresse des Zahlenden.

 

2.5.3 Bei Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren benötigt TtY ein sogenanntes „Mandat“, das die Belastung deines Girokontos mit dem zu zahlenden Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das Mandat ist Teil der Bestätigung.

 

2.5.4 Bei Zahlung deiner bei TtY gebuchten Leistung mit einer Kreditkarte benötigt TtY dein Einverständnis zur Abbuchung von Deiner Kreditkarte. Im Onlinevertrieb ist in einigen Fällen ein weiteres Authentifizierungsmerkmal erforderlich.

 

2.5.5 Bis 31 Tage vor Leistungsbeginn kannst du auch per Überweisung bezahlen.

 

2.6 Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 35 Tage vor Leistungsbeginn und nur für noch offen stehende Zahlungen vorgenommen werden.

 

2.7 Werden fällige Zahlungen von dir nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlst du auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann TtY von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Leistungsmangel vorliegt. TtY kann bei Rücktritt vom Vertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend der Ziffer 5 verlangen. 

3.1 Sonderwünsche

 

3.1.1 TtY bemüht sich, bei Buchung deinen besonderen Vorgaben (Sonderwünsche) nach Sonderleistungen, die nicht ausgeschrieben sind, z. B. benachbarte Zimmer oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen. Da TtY dies nicht garantieren kann, werden Sonderwünsche nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese in der Buchungsbestätigung („Bestätigung / Rechnung“) enthalten und als „verbindlich“ gekennzeichnet sind. Anderenfalls gilt Ziffer 1.3. Für einen Sonderwunsch, den du nach Vertragsschluss aber vor Reisebeginn äußerst, gilt das Gleiche: Er wird nur in dem Umfang Vertragsbestandteil, in dem TtY dir diesen Sonderwunsch durch schriftliche Erklärung („Änderung“) bestätigt.

 

3.1.2 Für die Bearbeitung individueller, von der jeweiligen Leistungsbeschreibung abweichender Leistungen wird eine Gebühr von maximal € 50,– pro Teilnehmer und Woche erhoben.

 

3.2 Urlaubsverlängerung
Falls du länger an deinem Urlaubsort bleiben möchtest, tritt bitte möglichst frühzeitig an uns heran. Wir verlängern deinen Aufenthalt gerne, wenn entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten verfügbar sind. Die Kosten für eine Verlängerung sind sofort zu zahlen. Bitte beachte die mit deiner Rückreise verbundenen tariflichen Bedingungen sowie die Gültigkeitsdauer deiner Reiseversicherungen und eventuell erforderlicher Visa.

 

3.3 Betreuung
Bei den angebotenen Retreats wirst du vor Ort durch die Yogalehrer:innen betreut. Zusätzlich findest du die Kontaktdaten unseres Teams in Deutschland in deiner Buchungsbestätigung.

 

Bei Beanstandungen beachte bitte die besonderen Hinweise unter Ziffer 11.5.2.

4.1 Vor Vertragsschluss kann TtY jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die du vor Buchung selbstverständlich informiert wirst.

 

 

4.2 Änderungen wesentlicher Leistungen gegenüber dem vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsschluss und vor Leistungsbeginn notwendig werden und von TtY nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Nicht erheblich sind z.B. ein Wechsel der Unterkunft zu einer anderen mit demselben oder einem besseren Standard und denselben Hauptmerkmalen am selben Zielort, Änderungen der in der Unterkunft verfügbaren Dienstleistungen, die/der durchführende Yogalehrer:in oder der Ablauf des Programms. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

 

 

4.3 TtY wird dich über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Gegebenenfalls wird TtY dir ein unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten. Für Änderungen an eigenverantwortlich durch dich gebuchte Flugprodukte haftet die TtY nicht.

 

 

4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben von dir, die Inhalt des Vertrages geworden sind, bist du berechtigt, innerhalb einer von TtY gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise bzw. Inanspruchnahme einer Ersatzleistung zu verlangen, wenn TtY dir eine solche angeboten hat. Du hast die Wahl, auf die Mitteilung von TtY zu reagieren oder nicht. Wenn du gegenüber TtY reagierst dann kannst du entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise bzw. die Inanspruchnahme einer Ersatzleistung verlangen, sofern dir eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn du gegenüber TtY nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagierst, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf wirst du in der Erklärung gemäß Ziffer 4.3. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hingewiesen.

 

 

4.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte TtY für die Durchführung der geänderten bzw. ersatzweise bereitgestellten Pauschalreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dir der Differenzbetrag zu erstatten.

5.1  Du kannst jederzeit vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber TtY zu erklären. Eine Stornierung wird erst dann wirksam, wenn TtY eine schriftliche Erklärung darüber erhalten hat, dass der Reisende stornieren möchte.

 

 

5.2  Trittst du vor Leistungsbeginn zurück oder trittst du die Pauschalreise nicht an, so verliert TtY den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Stattdessen kann TtY eine angemessene Entschädigung verlangen,

  • soweit der Rücktritt nicht von TtY zu vertreten ist und
  • am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der gebuchten Leistung erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von TtY unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Die Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 5.4 pauschaliert. Sie bestimmen sich nach dem Preis abzüglich des Werts der von TtY ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was TtY durch anderweitige Verwendung der Leistungen erwirbt. Die nachfolgenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Leistungsbeginn. Sie sind auf dein Verlangen von TtY zu begründen. Dir bleibt darüber hinaus der Nachweis unbenommen, TtY sei durch deinen Rücktritt kein Schaden entstanden oder die der TtY zustehenden Gebühren seien wesentlich geringer als die von TtY geforderte Entschädigungspauschale.

 

 

5.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Teilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Buchungsdokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Leistungsort einfindet oder wenn die Leistung wegen nicht von TtY zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.

 

 

5.4 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person bei Rücktritt für

 

 

Sansibar:

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25%

ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 65%

ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 75%

ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 90%

 

 

Sri Lanka, Mexiko:

bis zum 91. Tag vor Reiseantritt  25%

ab dem 90. Tag vor Reiseantritt  65%

ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 75%

ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 90%

 

des vereinbarten Preises.

 

 

5.5 TtY behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen im Einzelfall eine ggf. höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.

 

 

5.6 Wenn für den Fall deines Rücktritts die vorstehend (Ziffer 5.4) festgelegten Pauschalen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht wirksam vereinbart sein sollten, behält sich TtY vor, dann anstelle der Pauschale die konkrete Entschädigung (§ 651h Abs. 2 Satz 2 BGB) zu verlangen, die dem Preis deiner Pauschalreise abzüglich der ersparten Aufwendungen und Einnahmen der TtY aus anderweitiger Verwendung deiner Reiseleistungen entspricht. Auf dein Verlangen hat TtY die Höhe der konkreten Entschädigung zu begründen.

 

 

5.7 Ist TtY infolge eines Rücktritts zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des vereinbarten Preises verpflichtet, hat TtY die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

6.1 Umbuchungen (d. h. Änderungen des Reisetermins oder des Reiseziels) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 5.4 genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich.

 

6.2  Innerhalb einer angemessenen Frist vor Leistungsbeginn kannst du auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass ein dritter in deine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie TtY spätestens sieben Tage vor Leistungsbeginn zugeht. TtY kann dem Eintritt des Dritten anstelle des angemeldeten Teilnehmers widersprechen, wenn der Dritte vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

 

Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist TtY berechtigt, für die ihr durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal € 10,– zu verlangen. Gegenüber Leistungsträgern tatsächlich entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. TtY hat dir einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Der Nachweis, dass durch den Eintritt des Dritten keine oder wesentlich niedrigerer Kosten entstanden sind, bleibt dir unbenommen.

 

Für den vereinbarten Preis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner. 

Nimmst du einzelne Reiseleistungen, die die von TtY ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die ausschließlich von dir zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so hast du keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

TtY empfiehlt den eigenständigen Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

9.1 TtY kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der gebuchten Leistung trotz einer entsprechenden Abmahnung durch TtY von dir nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn du dich in solchem Maß vertragswidrig verhälst, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. TtY behält jedoch den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

 

TtY muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.

 

9.2 TtY kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. den vorvertraglichen Informationen und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen bzw. abweichenden längeren Fristen laut Leistungsbeschreibung vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten (Zugang beim Reisenden). TtY informiert dich selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.

Die Rücktrittserklärung wird dir unverzüglich zugeleitet. Du erhältst den gezahlten Reisepreis dann unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.

 

9.3 TtY kann vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn TtY aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall hat TtY den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt TtY vom Vertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Preis.

 

9.4 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhälst du im Internet unter „www.auswaertiges-amt.de“ sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.

10.1 Wird eine Leistung nicht oder nicht frei von Mängeln erbracht, kannst du – in deinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – Abhilfe verlangen. TtY kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Auftretende Mängel sind unter der unten genannten Adresse bzw. Telefonnummer anzuzeigen. TtY kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

 

 

10.2 Du kannst eine Minderung des vereinbarten Preises verlangen, falls Leistungen nicht frei von Mängeln erbracht worden sind und du es nicht schuldhaft unterlassen hast, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Die sich aus einer Minderung des vereinbarten Preises ergebenden Rechte verjähren innerhalb von drei Jahren. Für den Verjährungsbeginn gilt § 199 Abs. 1 BGB.

 

 

10.3 Soweit TtY infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige deinerseits nicht Abhilfe schaffen kann, kannst du weder Minderungsansprüche noch Schadensersatzansprüche im Hinblick auf mangelhafte Leistungen geltend machen.

 

 

10.4 Ist die gebuchte Leistung durch einen Leistungsmangel erheblich beeinträchtigt und leistet TtY innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kannst du den Vertrag – in deinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen.

 

Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe von TtY verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

 

Du schuldest TtY im Fall einer Kündigung nur den auf die in Anspruch genommenen (bzw. zur Beendigung des Retreats noch zu erbringenden) Leistungen entfallenden Teil des vereinbarten Preises.

11.1 Bei Vorliegen eines Leistungsmangels kannst du unbeschadet der Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Leistungsmangel ist von dir verschuldet, ist von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Vertrag umfassten Leistungen beteiligt ist und für TtY nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde.

 

 

11.2 Haftungsbeschränkung
Für alle gegen TtY gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf das Dreifache des vereinbarten Preises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Teilnehmer und gebuchter Leistung.

 

 

11.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen TtY ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungserbringer zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

 

 

11.4 Bei Reisen mit besonderen Risiken (z.B. Safaris, Höhlentouren) haftet TtY nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risiken ergeben, wenn dies außerhalb ihres Pflichtenbereiches geschieht. Unberührt bleibt die Verpflichtung der TtY, die Reise sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen.

 

 

11.5  Mitwirkungspflicht, Beanstandungen

 

 

11.5.1  Du bist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

 

 

11.5.2  Solltest du wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich der/m Yogalehrer:inn bzw. dem Kontakt auf der Buchungsbestätigung mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen.

 

 

11.5.3  Yogalehrer:innen sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

 

 

11.6 Deine Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren. Für den Verjährungsbeginn gilt § 199 Abs. 1 BGB. 

12.1 TtY informiert dich über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa vor Vertragsschluss sowie ggf. bis zum Reiseantritt über eventuelle Änderungen.

 

12.2 Du bist für die Einhaltung aller für die Durchführung der gebuchten Leistungen wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu deinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch TtY bedingt sind.

 

12.3 TtY haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn du sie mit der Besorgung beauftragt hast.

 

12.4 Bei Buchung entnimmst du bitte der vorvertraglichen Information, ob für deine Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt und achte bitte darauf, dass dein Reisepass oder dein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt.

 

12.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informiere dich bitte genau und befolge die Vorschriften unbedingt.

 

12.6 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse und Gesundheitsvorkehrungen verlangt. Entsprechende allgemeine Informationen, die bei Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern (z.B. Internetseite des Bernhard-Nocht Institutes in Hamburg), reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhältlich sind, entnimm bei Buchung bitte der vorvertraglichen Information.

Die personenbezogenen Daten, die du uns zur Verfügung stellst, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle deine personenbezogenen Daten werden nach deutschem und europäischem Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit deinen Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dir und TtY findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

 

Diese Buchungsbedingungen gelten für den Anbieter

 

Travel to You GmbH
Auf dem Straßenberg 12
23911 Einhaus

 

 

Telefon: +49 4541 6090745
Email: info@localvibesyoga.com
Geschäftsführung: Lisa Weddig

 

UID: DE366812571

 

Handelsregister: Lübeck HRB 24778

 

 

Alle Angaben entsprechen dem aktuellen Stand April 2024, Version 1.

 

 

Formblatt zur Pauschalreiserichtlinie

 

Bei den von Travel to You angebotenen Reisen handelt es sich um Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

 

Daher kannst du alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Travel to You GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Pauschalreise. 

 

Zudem verfügt die Travel to You GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung der Zahlungen des Reisenden im Fall ihrer Insolvenz. 

 

Weiterführende Informationen zu Deinen Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 findest Du hier.